Wir sorgen dafür, dass Sie top Finanzierungskonditionen herausholen.
Die Energieeffizienzanforderungen an Gebäude werden immer höher. Wir haben diese Entwicklung frühzeitig erkannt und vorausschauend alle unsere Projekte möglichst nachhaltig geplant, sodass wir Ihnen bereits jetzt über 100 förderfähige Wohnungen und Reihenhäuser anbieten können. Und ausnahmslos alle künftigen Strenger-Projekte werden ebenfalls den Förderkriterien entsprechen. Denn wer nachhaltig baut, wird auch belohnt, zum Beispiel mit den günstigen Kreditkonditionen der KfW-Förderbank.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das KfW-Förderprogramm ist offen für alle Antragsteller – unabhängig von Einkommen und Vermögen, für Eigennutzer und Kapitalanleger.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden Gebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen und eine bestimmte Ökobilanz vorweisen können. Zudem dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse verwendet werden. Es gibt zwei Förderstufen: Klimafreundliche Wohngebäude und Klimafreundliche Wohngebäude, die zusätzlich mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) zertifiziert sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden für Wohngebäude bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber Förderkredite ab ca. 0,01 % Zinsen (je nach Laufzeit) vergeben für
- Klimafreundliches Wohngebäude: Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. - Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Was muss ich dafür tun?
Die Beantragung erfolgt einfach über Ihre Bank. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem passenden Finanzierungspartner. Zudem arbeiten wir für die Beantragung und Baubegleitung eng mit Energieeffizienz-Experten zusammen. Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG ziehen wir darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und einen QNG-Nachhaltigkeits-Berater hinzu und nehmen Ihnen diese Arbeit ab.
Lassen Sie sich jetzt beraten, wir begleiten und beraten Sie auf Ihrem Weg zur nachhaltig geförderten Immobilie.
Quelle: kfw.de (Stand 03/2023)