Ihre Strenger-Immobilie wird gefördert.
Attraktive Immobilienfinanzierung für jeden: Die KfW-Förderbank bietet sowohl einkommensabhängige als auch -unabhängige Förderkredite für Eigennutzer und Kapitalanleger an. Profitieren Sie von dieser wichtigen Finanzierungshilfe mit unseren über 200 förderfähigen Wohnungen und Häusern, die wir Ihnen bereits heute anbieten können. Sie können Ihre Belastung für Zins und Tilgung meist um bis zu 400 Euro pro Monat reduzieren. Denn wer nachhaltig baut, wird auch belohnt.
Einkommensunabhängige Neubauförderung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb eines klimafreundlichen Neubaus in KfW40-EE oder KfW40-NH Standard.
Die Zertifizierung der Immobilie mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhöht zusätzlich den möglichen Kreditbetrag von 100.000 Euro auf 150.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Die KfW unterscheidet zwischen zwei Gruppen, die den Förderkredit nutzen können:
- Eigennutzer (Programmnummer 297)
- Kapitalanleger/Vermieter (Programmnummer 298).
Die Förderung ist also unabhängig von Einkommen und Vermögen, für Eigennutzer und Kapitalanleger.
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders attraktivem Zinssatz.
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 100.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Die Förderung ist nicht mit dem einkommensabhängigen Programm "Wohneigentum für Familien" (siehe unten) kombinierbar
Quelle: kfw.de (Stand 10/2023)
Einkommensabhängige Familienförderung für Neubau
Was wird gefördert?
Gefördert werden Familien mit geringen und mittleren Einkommen, die ein klimafreundliches Wohngebäude (KfW 40 EE oder KfW 40 NH) innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme als Ersterwerb kaufen.
Die Zertifizierung des Hauses mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhöht zusätzlich den möglichen Kreditbetrag.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen,
- die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
- bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet (Beispiel: Familie mit 3 Kindern wird gefördert, wenn das zu versteuernde Einkommen, also nach Abzug aller Freibeträge, 110.000 Euro nicht überschreitet),
- die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
- die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders attraktivem Zinssatz.
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder bis 18 Jahre und dem Vorliegen einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Maximal 270.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 220.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Die Förderung ist nicht mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" (siehe oben) kombinierbar
Quelle: kfw.de (Stand 10/2023)
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